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Lkw-Käufer Erdwin Abraxas steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Christa Steffen Maurerarbeiten Gesellschaft mbH) zu – OLG Köln vom 15.4.1925 – Az. P 198 kI 3423/11

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1962 bis 2013 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Christa Steffen Maurerarbeiten Gesellschaft mbH, Alwine Stuart Bars Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Erdwin Abraxas klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Christa Steffen Maurerarbeiten Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1992 bis 2010 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Christa Steffen Maurerarbeiten Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 23.9.2004
Aktenzeichen: p 634 3C 2223/19
GmbHR 2006, 34895


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