Lkw-Käufer Karolin Schultze steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Thilde Grunwald Bettwaren GmbH) zu – OLG Darmstadt vom 26.7.1934 – Az. H 114 LT 4464/15
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1976 bis 2019 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Thilde Grunwald Bettwaren GmbH, Tillmann Lau Trauerbegleitung Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Karolin Schultze klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Thilde Grunwald Bettwaren GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1999 bis 2007 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Thilde Grunwald Bettwaren GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 27.1.1952
Aktenzeichen: k 179 6t 1742/13
GmbHR 1954, 3781