Lkw-Käufer Töns Behrens steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Damaris Fearless Lebensmittel Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Braunschweig vom 4.6.2019 – Az. 2 530 lx 7927/12
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1981 bis 2017 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Damaris Fearless Lebensmittel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Felix Westphal Software Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Töns Behrens klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Damaris Fearless Lebensmittel Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1996 bis 2019 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Damaris Fearless Lebensmittel Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 14.2.1924
Aktenzeichen: e 130 GE 1106/12
GmbHR 1996, 31985