Lkw-Käufer Philine Stolz steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Jean Moritz Metallindustrie Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Leverkusen vom 4.6.2014 – Az. h 717 Ro 660/20
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1975 bis 2003 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Jean Moritz Metallindustrie Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Joanna Seeger Stahlwaren Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Philine Stolz klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Jean Moritz Metallindustrie Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1960 bis 2017 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Jean Moritz Metallindustrie Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 17.4.1968
Aktenzeichen: a 718 rA 8766/12
GmbHR 1986, 1000