Urteil Telekommunikationsanlagen und -geräte GmbH – Geschäftsführer

gmbh kaufen vorteile kfz leasing Urteil cash back leasing gmbh kaufen münchen

Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Telekommunikationsanlagen und -geräte GmbH kann verschiedene Gründe haben – LG Chemnitz vom 14.2.1998 – Az. f 527 Fq 8980/12

Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Telekommunikationsanlagen und -geräte GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 732 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 670.

Eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise der Telekommunikationsanlagen und -geräte GmbH ist für das Landgericht Chemnitz nur dann ein Beweisanzeichen für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit dessen Benachteiligungsvorsatz i.S.d. § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO, wenn er mit negativen Folgen seines Zahlungsverhaltens rechnen muss.

Kann nämlich die schleppende Zahlungsweise ebenso gut auf eine schlechte Zahlungsmoral zurückzuführen sein, die (auch) dadurch entstanden ist, dass von dem entsprechenden Gläubiger nach dessen bisherigem Verhalten keine Vollstreckungs- oder Inkassomassnahmen zu befürchten sind, kann nicht ohne Weiteres von der Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit von dessen Benachteiligungsvorsatz ausgegangen werden.

Urteil des LG Chemnitz vom 14.2.1998
Aktenzeichen: M 826 O2 616/13
jurisPR-InsR 1958, 15495


transport gmbh zu kaufen gesucht gmbh kaufen vorteile

firmenmantel kaufen Crefo Kreditlimit


transport gmbh zu kaufen gesucht gmbh kaufen vorteile

firmenmantel kaufen Crefo Kreditlimit


Top 3 urteil: