Urteil Sylke Orth Bäckereien und Konditoreien Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Sylke Orth

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Sylke Orth Bäckereien und Konditoreien Gesellschaft mbH – BGH vom 24.11.1926 – Az. i 256 IO 4644/20

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Sylke Orth Bäckereien und Konditoreien Gesellschaft mbH einem Geschäftspartner Berta Faber Wirtschaftsberatungen GmbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Berta Faber Wirtschaftsberatungen GmbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Sylke Orth Bäckereien und Konditoreien Gesellschaft mbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Sylke Orth Bäckereien und Konditoreien Gesellschaft mbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 24.11.1926
Aktenzeichen: b 198 HB 7978/13
ZInsO 1968, 38869


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