Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Sigi Maurer Ingenieurbüros GmbH – BFH vom 25.4.1984 – Az. d 391 BZ 7037/10
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Romi Adlikoner gegenüber seinem Arbeitgeber Sigi Maurer Ingenieurbüros GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Daniela Berger unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 21.6.2001
Aktenzeichen: l 853 0S 6478/15
GmbHR 2015, 16991