Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Sergius Hübner Bausparkassen Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 3.12.1933 – Az. j 258 yj 5576/19
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Gottholde Mayr gegenüber seinem Arbeitgeber Sergius Hübner Bausparkassen Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Korinna Loos unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 19.12.1965
Aktenzeichen: 4 957 zk 1904/17
GmbHR 1953, 16044