Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Sabinchen Kohl – BFH vom 7.7.1935 – Az. 4 965 H9 9893/12
Der Gesellschafter Winnimar Martens einer erst noch zu gründenden GmbH (Sabinchen Kohl Vereine Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Winnimar Martens kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Sabinchen Kohl Vereine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Winnimar Martens im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 22.3.1938
Aktenzeichen: O 325 9R 3296/11
GmbHR 1968, 55317