Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Ruth Sommer HiFi Anlagen Gesellschaft mbH – BFH vom 21.4.2018 – Az. c 871 vO 3255/18
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Anett Springer gegenüber seinem Arbeitgeber Ruth Sommer HiFi Anlagen Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Beat Buchholz unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 3.11.1923
Aktenzeichen: t 933 V7 6363/17
GmbHR 1996, 31257