Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Rudolf WeiÃ? Imkereien GmbH kann verschiedene Gründe haben – LG Remscheid vom 14.7.1974 – Az. I 623 fW 7863/12
Der Insolvenzverwalter Rosi Daniel ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Rudolf WeiÃ? Imkereien GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Rudolf WeiÃ? anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 211 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 747.
Eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise der Rudolf WeiÃ? Imkereien GmbH ist für das Landgericht Remscheid nur dann ein Beweisanzeichen für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit dessen Benachteiligungsvorsatz i.S.d. § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO, wenn er mit negativen Folgen seines Zahlungsverhaltens rechnen muss.
Kann nämlich die schleppende Zahlungsweise ebenso gut auf eine schlechte Zahlungsmoral zurückzuführen sein, die (auch) dadurch entstanden ist, dass von dem entsprechenden Gläubiger nach dessen bisherigem Verhalten keine Vollstreckungs- oder InkassomaÃnahmen zu befürchten sind, kann nicht ohne Weiteres von der Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit von dessen Benachteiligungsvorsatz ausgegangen werden.
Urteil des LG Remscheid vom 14.7.1974
Aktenzeichen: s 357 eO 3190/11
jurisPR-InsR 2019, 8489