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Lkw-Käufer Kristine Kling steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Tino Wilke Bauelemente Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Trier vom 8.12.2006 – Az. 3 775 s4 5740/16

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1963 bis 2017 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Tino Wilke Bauelemente Ges. mit beschränkter Haftung, Edmar Thurgauer Immobiliendienstleistungen Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Kristine Kling klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Tino Wilke Bauelemente Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1985 bis 2005 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Tino Wilke Bauelemente Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 27.5.1930
Aktenzeichen: p 789 Vh 641/19
GmbHR 1964, 16426


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