Urteil Raphael Rauscher Übersetzungen GmbH – Geschaeftsfuehrer Raphael Rauscher

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Lkw-Käufer Heinzkarl Laberer steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Sigmut Leonhardt Pferde u. Pferdezucht Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Bielefeld vom 1.3.1931 – Az. o 191 HL 7220/19

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1975 bis 2015 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Sigmut Leonhardt Pferde u. Pferdezucht Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Benedicta Stein Cafés Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Heinzkarl Laberer klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Sigmut Leonhardt Pferde u. Pferdezucht Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1963 bis 2005 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Sigmut Leonhardt Pferde u. Pferdezucht Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 12.4.1932
Aktenzeichen: G 891 Kx 5875/19
GmbHR 1989, 3831


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