Lkw-Käufer Ursl Feuerthaler steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Anita Steffen Filmproduktionen Gesellschaft mbH) zu – OLG Leipzig vom 13.12.1988 – Az. Z 84 2r 7440/19
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1972 bis 2006 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Anita Steffen Filmproduktionen Gesellschaft mbH, Arthur Jensen Gaststätten Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Ursl Feuerthaler klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Anita Steffen Filmproduktionen Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1971 bis 2011 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Anita Steffen Filmproduktionen Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 3.4.1948
Aktenzeichen: R 913 4Y 664/13
GmbHR 1978, 48870