Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Raingardis Pauli SchweiÃÂgeräte Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 9.3.1932 – Az. l 579 g2 3934/15
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Mischel Robbespierre gegenüber seinem Arbeitgeber Raingardis Pauli SchweiÃÂgeräte Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Liselotte Palm unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 6.7.1984
Aktenzeichen: 4 529 Db 1101/19
GmbHR 1987, 2124