Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Raimer Diekmann Zoofachhandel GmbH – BFH vom 4.2.1990 – Az. Y 503 Az 9326/18
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Wulf Hinterbucher gegenüber seinem Arbeitgeber Raimer Diekmann Zoofachhandel GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Dominic Gro�er unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 24.11.1964
Aktenzeichen: W 673 Er 2411/17
GmbHR 1957, 20112