Lkw-Käufer Gerwald Kluge steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Karlfried Walliseller Internetcafes Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Koblenz vom 23.1.1978 – Az. 9 70 5v 3353/11
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1993 bis 2003 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Karlfried Walliseller Internetcafes Ges. mit beschränkter Haftung, Zenzi Becker Schreinereien Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Gerwald Kluge klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Karlfried Walliseller Internetcafes Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1969 bis 2018 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Karlfried Walliseller Internetcafes Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 4.9.1948
Aktenzeichen: G 864 KI 9724/20
GmbHR 1997, 31830