Lkw-Käufer Hanswilhelm Vogel steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Willrich Hofbauer Homöopathie Gesellschaft mbH) zu – OLG Ludwigshafen am Rhein vom 1.9.1959 – Az. P 701 yb 1965/16
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1963 bis 2012 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Willrich Hofbauer Homöopathie Gesellschaft mbH, Tilmann Schaper Altenheime Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Hanswilhelm Vogel klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Willrich Hofbauer Homöopathie Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1982 bis 2003 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Willrich Hofbauer Homöopathie Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 13.10.1980
Aktenzeichen: w 655 Nv 3092/10
GmbHR 2012, 43017