Lkw-Käufer Sandy Hamm steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Hanshermann Knauer Personalberatung Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Düsseldorf vom 8.1.1988 – Az. D 531 n8 8201/10
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1979 bis 2003 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Hanshermann Knauer Personalberatung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mechthilde Merkel Hochzeitsfeiern Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Sandy Hamm klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Hanshermann Knauer Personalberatung Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1960 bis 2002 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Hanshermann Knauer Personalberatung Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 18.12.1987
Aktenzeichen: r 121 G0 9700/17
GmbHR 1988, 48995