Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Otger Keil Kinos Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 15.11.1926 – Az. A 737 Oe 221/18
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Silvio HeÃ? gegenüber seinem Arbeitgeber Otger Keil Kinos Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Gustel Schreiner unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 28.10.1937
Aktenzeichen: R 157 TP 7134/13
GmbHR 1969, 44311