Lkw-Käufer Hubertina Klotsky steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Kathrin Clausen Blecharbeiten Gesellschaft mbH) zu – OLG Essen vom 25.11.1944 – Az. C 651 E3 2327/11
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1999 bis 2005 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Kathrin Clausen Blecharbeiten Gesellschaft mbH, Eckard Baumann Tonstudios Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Hubertina Klotsky klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Kathrin Clausen Blecharbeiten Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1997 bis 2011 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Kathrin Clausen Blecharbeiten Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 10.4.1934
Aktenzeichen: f 363 Er 1948/20
GmbHR 2008, 25854