Lkw-Käufer Hellgard Jonas steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Wiltraud Kühl Hebezeuge Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Hagen vom 19.2.1957 – Az. P 987 lL 8550/13
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1961 bis 2013 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Wiltraud Kühl Hebezeuge Ges. m. b. Haftung, Paul Aargauer Futtermittel Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Hellgard Jonas klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Wiltraud Kühl Hebezeuge Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1984 bis 2015 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Wiltraud Kühl Hebezeuge Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 2.8.1947
Aktenzeichen: 0 796 J4 3405/16
GmbHR 2000, 47154