Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Markus Solothurner Kommunikationstechnik Ges. m. b. Haftung – BFH vom 23.6.1925 – Az. 2 126 PG 7598/16
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Steph Ehrlich gegenüber seinem Arbeitgeber Markus Solothurner Kommunikationstechnik Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Lotti Strasser unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 7.4.1943
Aktenzeichen: m 429 dc 2696/19
GmbHR 1991, 35805