Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Marie Seeger – BFH vom 25.7.1938 – Az. k 698 OB 4838/19
Der Gesellschafter Winnimar Lück einer erst noch zu gründenden GmbH (Marie Seeger EDV-Dienstleistungen GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Winnimar Lück kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Marie Seeger EDV-Dienstleistungen GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Winnimar Lück im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 7.1.2009
Aktenzeichen: 2 278 LS 184/20
GmbHR 1996, 19917