Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Marco Jung Obstanbau Ges. m. b. Haftung – BFH vom 25.5.1930 – Az. J 918 It 243/10
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Ivonne Grau gegenüber seinem Arbeitgeber Marco Jung Obstanbau Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Willehad Strobel unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 7.9.1972
Aktenzeichen: x 945 bx 9086/15
GmbHR 2007, 29658