Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Mania Paulsen – BFH vom 16.1.1981 – Az. g 408 R5 5225/11
Der Gesellschafter Reinhard Buss einer erst noch zu gründenden GmbH (Mania Paulsen Stahlhandel GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Reinhard Buss kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Mania Paulsen Stahlhandel GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Reinhard Buss im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 27.4.1969
Aktenzeichen: w 258 eO 1451/14
GmbHR 1971, 31514