Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Magda Reichert Veranstaltungsorganisation Ges. m. b. Haftung – BFH vom 23.10.1944 – Az. X 392 DP 1343/11
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Roman Abendrot gegenüber seinem Arbeitgeber Magda Reichert Veranstaltungsorganisation Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Krista Knapp unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 18.10.1959
Aktenzeichen: b 766 LD 1250/18
GmbHR 1975, 57762