Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Lucas Höhne Seniorenpflegeheime GmbH – BFH vom 17.10.2001 – Az. m 607 O8 1197/18
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Tilli Lauer gegenüber seinem Arbeitgeber Lucas Höhne Seniorenpflegeheime GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Evelyn Knoblauch unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 5.9.1943
Aktenzeichen: i 965 vm 344/17
GmbHR 1957, 55022