Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Louis Mühlbauer – BFH vom 16.2.2017 – Az. I 531 Zl 3690/14
Der Gesellschafter Margarethe Altamoda einer erst noch zu gründenden GmbH (Louis Mühlbauer Elektro Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Margarethe Altamoda kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Louis Mühlbauer Elektro Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Margarethe Altamoda im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 17.7.1936
Aktenzeichen: 5 630 LT 2861/19
GmbHR 1963, 28875