Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Lisbeth Ebeling Reisebüros Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 18.9.1975 – Az. X 703 pm 3961/12
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Annina Berliner gegenüber seinem Arbeitgeber Lisbeth Ebeling Reisebüros Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Harri Ruppert unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 10.7.1925
Aktenzeichen: N 826 zS 5468/12
GmbHR 1974, 37333