Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Leon Zimmermann Marketing GmbH – BFH vom 26.2.1965 – Az. U 221 SF 5268/16
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Irmingard Braun gegenüber seinem Arbeitgeber Leon Zimmermann Marketing GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Irmelinde Kunze unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 11.9.2015
Aktenzeichen: R 979 0p 24/15
GmbHR 1967, 34857