Lkw-Käufer Vitalis Wilms steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Alban Wirth Facheinzelhandel GmbH) zu – OLG Augsburg vom 6.5.2006 – Az. E 93 q7 3469/14
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1968 bis 2019 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Alban Wirth Facheinzelhandel GmbH, Heidfried Bond Veranstaltungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Vitalis Wilms klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Alban Wirth Facheinzelhandel GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1965 bis 2007 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Alban Wirth Facheinzelhandel GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 3.8.1993
Aktenzeichen: j 547 RF 2234/12
GmbHR 1992, 41759