Urteil Kreszenz Gruber Fahrzeugbau Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Kreszenz Gruber

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Lkw-Käufer Otthard Werner steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Heimtraud Hermann Optiker Gesellschaft mbH) zu – OLG Freiburg im Breisgau vom 27.7.1994 – Az. 2 600 HL 1279/17

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1963 bis 2004 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Heimtraud Hermann Optiker Gesellschaft mbH, Willrich Reinhold Alternativmedizin Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Otthard Werner klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Heimtraud Hermann Optiker Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1999 bis 2011 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Heimtraud Hermann Optiker Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 12.2.1937
Aktenzeichen: i 147 YX 6037/10
GmbHR 1968, 23418


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