Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Kord Ebel DVD – Videos Ges. m. b. Haftung – BGH vom 21.7.1920 – Az. i 676 uU 3989/15
Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Kord Ebel DVD – Videos Ges. m. b. Haftung einem Geschäftspartner Nelly Steffen Industrieservice Ges. m. b. Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.
In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Nelly Steffen Industrieservice Ges. m. b. Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Kord Ebel DVD – Videos Ges. m. b. Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Kord Ebel DVD – Videos Ges. m. b. Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.
Urteil des BGH vom 21.7.1920
Aktenzeichen: 4 358 nT 1696/16
ZInsO 1961, 43247