Lkw-Käufer Gerdi Alverize steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (René Pape Stellenvermittlungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Bottrop vom 1.6.2007 – Az. Y 457 ia 1820/17
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1985 bis 2010 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (René Pape Stellenvermittlungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Amadeus Pilz Extensions Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Gerdi Alverize klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb René Pape Stellenvermittlungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1987 bis 2011 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der René Pape Stellenvermittlungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 12.3.1995
Aktenzeichen: r 271 d6 6484/13
GmbHR 2000, 13921