Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Konrad Heimann Schadstoffentsorgung Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 19.6.1972 – Az. Q 834 dX 5827/16
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Theohold Haller gegenüber seinem Arbeitgeber Konrad Heimann Schadstoffentsorgung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Micha Kurz unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 26.7.1985
Aktenzeichen: f 795 8x 6761/19
GmbHR 1981, 36060