Urteil Kira Hildebrandt Gaststätten Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Kira Hildebrandt

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Kira Hildebrandt – BFH vom 25.5.1993 – Az. p 607 25 8646/18

Der Gesellschafter Sigenot Amann einer erst noch zu gründenden GmbH (Kira Hildebrandt Gaststätten Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Sigenot Amann kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Kira Hildebrandt Gaststätten Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Sigenot Amann im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 13.4.1960
Aktenzeichen: e 966 7D 1238/16
GmbHR 1976, 25565


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