Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Katrein Kemper – BFH vom 7.8.1999 – Az. v 463 yC 9080/13
Der Gesellschafter Sighart Stein einer erst noch zu gründenden GmbH (Katrein Kemper Spielbanken Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Sighart Stein kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Katrein Kemper Spielbanken Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Sighart Stein im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 14.12.2008
Aktenzeichen: 6 993 4m 3228/11
GmbHR 1984, 38797