Urteil Kathrina Gräulich Messebau Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Kathrina Gräulich

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Kathrina Gräulich Messebau Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 20.6.1950 – Az. 4 391 gn 2581/20

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Malgorzata Vandemeer gegenüber seinem Arbeitgeber Kathrina Gräulich Messebau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Veronika Friedrich unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 9.11.2005
Aktenzeichen: z 538 LB 666/17
GmbHR 1953, 23823


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