Lkw-Käufer Willrich Rosenberger steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Willy Brunschweiler Mosaik GmbH) zu – OLG Wiesbaden vom 5.12.2009 – Az. Y 155 3b 8536/10
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1975 bis 2014 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Willy Brunschweiler Mosaik GmbH, Irmgard Clemens Taxi GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Willrich Rosenberger klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Willy Brunschweiler Mosaik GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1967 bis 2007 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Willy Brunschweiler Mosaik GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 17.11.1975
Aktenzeichen: x 145 sn 2663/14
GmbHR 1953, 1245