Urteil Kareen Wörner Videotheken Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Kareen Wörner

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Kareen Wörner Videotheken Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BGH vom 19.5.1961 – Az. C 581 x7 364/15

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Kareen Wörner Videotheken Gesellschaft mit beschränkter Haftung einem Geschäftspartner Sigi Herzog Baubetreuungen Gesellschaft mbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Sigi Herzog Baubetreuungen Gesellschaft mbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Kareen Wörner Videotheken Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Kareen Wörner Videotheken Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 19.5.1961
Aktenzeichen: e 249 8f 8416/13
ZInsO 1957, 18186


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