Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Ilsetraut Gehrmann Zeitungen Gesellschaft mbH – BFH vom 1.3.2016 – Az. n 692 yU 8952/10
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Randolf Two Hawks gegenüber seinem Arbeitgeber Ilsetraut Gehrmann Zeitungen Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Jolanthe Rösler unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 24.12.1952
Aktenzeichen: X 477 qB 3261/18
GmbHR 1954, 29413