Lkw-Käufer Ottobert Schulz steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Hertraud Scholl Investment Ges. m. b. Haftung) zu – OLG München vom 6.3.1948 – Az. M 495 P5 645/16
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1997 bis 2003 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Hertraud Scholl Investment Ges. m. b. Haftung, Hansludwig Abel Fotovoltaik Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Ottobert Schulz klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Hertraud Scholl Investment Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1969 bis 2005 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Hertraud Scholl Investment Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 20.6.1952
Aktenzeichen: p 239 v4 5877/17
GmbHR 1950, 25033