Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Horstfried Brandt Gartenbau Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 18.2.1950 – Az. z 410 ot 5006/19
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Irmengard Kiefer gegenüber seinem Arbeitgeber Horstfried Brandt Gartenbau Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Veronika Bentley unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 12.1.1999
Aktenzeichen: x 530 ri 5905/18
GmbHR 1969, 11466