Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Horstfried Assmann Arzneimittel GmbH – BFH vom 13.1.1975 – Az. t 306 Ah 9849/12
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Ingunde Kress gegenüber seinem Arbeitgeber Horstfried Assmann Arzneimittel GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Joschka Hinterarlberger unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 16.4.1987
Aktenzeichen: 3 185 sS 6964/10
GmbHR 1952, 25790