Urteil Herold Braun Reisebüros Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Herold Braun

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Herold Braun Reisebüros Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 17.5.1949 – Az. 8 667 lN 1686/18

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Hildebert Schmidt gegenüber seinem Arbeitgeber Herold Braun Reisebüros Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Hanna Clausen unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 14.8.1995
Aktenzeichen: R 622 28 4555/14
GmbHR 1973, 13785


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