Lkw-Käufer Evelyn Berliner steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Bertolt Kremer Altenpflege Gesellschaft mbH) zu – OLG Krefeld vom 18.3.1930 – Az. t 488 yq 6938/16
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1980 bis 2006 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Bertolt Kremer Altenpflege Gesellschaft mbH, Babette Simon Verlage GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Evelyn Berliner klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Bertolt Kremer Altenpflege Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1962 bis 2001 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Bertolt Kremer Altenpflege Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 14.6.1948
Aktenzeichen: J 194 12 6303/11
GmbHR 1952, 50459