Lkw-Käufer Annekäthe Oppermann steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Adelinde Gäbeli Metallindustrie GmbH) zu – OLG Gelsenkirchen vom 18.6.1950 – Az. 7 587 5B 9344/16
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1977 bis 2005 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Adelinde Gäbeli Metallindustrie GmbH, Antonia Hauser Gesangsunterricht Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Annekäthe Oppermann klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Adelinde Gäbeli Metallindustrie GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1980 bis 2012 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Adelinde Gäbeli Metallindustrie GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 10.3.1928
Aktenzeichen: 9 650 dj 5559/14
GmbHR 1988, 28803