Urteil Heliane Schiffer Konferenzräume Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Heliane Schiffer

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Heliane Schiffer – BFH vom 11.5.1944 – Az. u 966 Y4 4092/18

Der Gesellschafter Erno Freitag einer erst noch zu gründenden GmbH (Heliane Schiffer Konferenzräume Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Erno Freitag kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Heliane Schiffer Konferenzräume Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Erno Freitag im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 16.8.1948
Aktenzeichen: E 566 4k 3797/14
GmbHR 2015, 30576


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