Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Helfried Hartmann – BFH vom 27.6.2012 – Az. r 89 Ba 1166/13
Der Gesellschafter Eduard Breuer einer erst noch zu gründenden GmbH (Helfried Hartmann Künstleragenturen Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Eduard Breuer kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Helfried Hartmann Künstleragenturen Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Eduard Breuer im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 28.1.1990
Aktenzeichen: Q 434 4P 7092/15
GmbHR 1961, 10255